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Berufsreifeprüfung

Informationen für BRP- und
LmM-Kandidat/innen 

Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung

Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (Formular S1) ist direkt an der HTL Grieskirchen möglich. Nach Zulassung ist kein Wechsel der Prüfungsschule mehr möglich. 

Das Ansuchen hat zu enthalten: 

  • Ausgefülltes Anmeldeformular S1 (für die Zulassung zur BRP) 
  • Nachweis der persönlichen Voraussetzungen: 
  • Lehrabschlussprüfungszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis einer Fachschule (Original und Kopie) ODER 
  • Nachweis über anrechenbare Teilprüfungen (z.B. Werkmeisterprüfungszeugnis, Meisterprüfungszeugnis, usw.; Original und Kopie) 
  • Geburtsurkunde (Original und Kopie) 
  • die Wahl, ob die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ schriftlich oder mündlich abgelegt wird 
  • Angaben zum Fachbereich (Klausur oder Projektarbeit) 
  • Angabe der beabsichtigen Prüfungstermine 
  • € 14,30 Zulassungsgebühr in BAR 

Nach der Bearbeitung wird Ihnen ein Zulassungsbescheid, der Sie zum Antritt zu Prüfungen berechtigt und den Fachbereich bestätigt (Formular S2), zugesandt. 

Für die Anmeldung zur gewünschten Teilprüfung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular S3. 

Kontakt: 
Sekretariat HTL Grieskirchen 
Tel: 07248/64315-31 
email: brp@htl-grieskirchen.at 

Bürozeiten: Montag, Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr und Mittwoch 08:00 – 11:30 Uhr (um Terminvereinbarung wird gebeten)  

Informationen zur Anmeldung für Lehre mit Matura (LmM)

Wenn Sie LmM machen möchten, wenden Sie sich bitte als erstes an folgende Stelle: 

Lehre mit Matura – Verein zur Förderung der Lehrlinge in OÖ 

Ferihumerstr. 14 
4040 Linz 
Tel.: 0732 / 7071-68905 
Nähere Infos auf: http://www.lehremitmatura-ooe.at/ 

Prüfungsgebühren

Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 4-5 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin ein Mail mit den genauen Daten (Verwendungszweck: „BRP-Prfg. am …“) zum Begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt. 

Für die Kandidaten „Lehre mit Matura“ wird die Prüfungsgebühr vom Trägerverein übernommen; daher bitte nicht einzahlen. 

Folgende Gebühren sind zu entrichten: 

  • € 14,30 Vergebührung des Zulassungsansuchens für das Finanzamt (bei Anmeldung in BAR fällig) 
  • € 14,30 Vergebührung des Gesamtzeugnisses für das Finanzamt 
  • zzgl. Prüfungsgebühr (spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin zu entrichten) 

Zulassung wird an die Prüfungskandidat/innen zugeschickt

Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung ausschließlich 

  • nach den Zulassungsbedingungen (Teil A am Formular S1) 
  • oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrespondieren muss. 
    Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung von der Firma muss daher beigelegt werden. 

Sie werden schriftlich von der Schulleitung in Kenntnis gesetzt, in welchem Fachbereich Sie eine Prüfung abzulegen haben. Beachten Sie bitte, dass diese Benachrichtigung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt! 

Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird. Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom-und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden. 

Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung

Teilprüfungen sind in den folgenden Fächern abzulegen: 

  • Deutsch: fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben 
  • Englisch: fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung 
  • Mathematik: viereinhalbstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit 
  • Fachbereich: fünfstündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung oder eine berufsbezogene Projektarbeit einschließlich einer Präsentation und Diskussion 

Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine an einer öffentlichen höheren Schule (Prüfungsschule) abgelegt werden. 

Für die Abschlussprüfung der Berufsreifeprüfung ist ein Mindestalter von 19 Jahren notwendig. Teilprüfungen können schon mit 17 Jahren abgelegt werden. Bis zu drei Teilprüfungen dürfen bereits vor erfolgreichem Lehrabschluss abgelegt werden. 

Die Teilprüfungen sind innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen. 

Siehe “Durchführungsbestimmungen zur Berufsreifeprüfung”

Anerkennung von Teilprüfungen

Teilprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie kommissionell und mit Genehmigung des LSR für OÖ 

  • an einer Erwachsenenbildungseinrichtung (WIFI, BFI, etc.) oder 
  • im Rahmen einer Reifeprüfung an einer höheren Schule erfolgreich abgelegt wurden. 

Die Teilprüfungen müssen nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertig sein. 

Die Fachbereichsteilprüfung wird gem. §3 (2) bei abgelegter Meisterprüfung, Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule oder Abschluss einer Fachschule im einschlägigen Fachbereich mit Abschlussprüfung anerkannt. 

Anmeldung für Teilprüfungen

Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Prüfungsschule. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post geschickt werden. 

Anmeldeschluss für schriftliche Klausuren in Deutsch, Englisch, Mathematik oder den Fachbereich 

  • Sommertermin (= Mai / Juni): spätestens 20. Dezember 
  • Herbsttermin (= September / Oktober): spätestens 20. Juni 
  • Wintertermin (= Jänner / Februar): spätestens 20. Oktober 

Anmeldeschluss für Englisch mündlich 

  • bis 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin 

Anmeldung Kompensationsprüfung 

  • ist nur bei negativer Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeit notwendig 

Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der Prüfungskandidat/innen für eine Teilprüfung beschränkt ist. Die Reihung erfolgt nach dem Datum der Anmeldung. 

Eine Abmeldung von Teilprüfungen kann bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungsantritt erfolgen. Eine spätere Abmeldung ist nur mit ärztlicher Bestätigung möglich (ansonsten Terminverlust). 

Ablegung der Teilprüfung

Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich 

  • ordnungsgemäß angemeldet haben, 
  • einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und 
  • eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können. 

Wir ersuchen den/die Kandidat/innen in angemessener Kleidung zu erscheinen. Bei mündlichen Prüfungen: Kostüm (Business-Kleidung) bzw. Anzug mit Krawatte sind verpflichtend. 

Wiederholung einer Teilprüfung

Das Wiederholen einer Teilprüfung ist jeweils nach Ablauf von 2 Monaten dreimal zulässig. Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen. 

Gesamtzeugnis

Das Gesamtzeugnis wird nach Vorlage aller Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen von der Schule ausgestellt.